AGB
| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. MARED-Industrie
für den Einkauf und Verkauf gebrauchter Waren - Stand: 08/2006 - |
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| I. | Allgemeines, Vertragsabschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden |
| 1. | Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fa. MARED-Industrie (nachfolgend: Verwender) gegenüber Ihren Geschäftspartnern (nachfolgend: Kunden). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verwender in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen den Einkauf oder Verkauf vorbehaltlos ausführt. |
| 2. | Der Kunde ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verwender die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verwender ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. |
| 3. | Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verwenders. |
| II. | Zahlung, Aufrechnung, Ausübung des Zurückbehaltungsrechts |
| 1. | Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig, sofern nichts Anderes im Kaufvertrag vereinbart ist. |
| 2. | Gegen Ansprüche des Verwenders kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. |
| III. | Lieferung und Lieferverzug |
| 1. | Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. |
| 2. | Der Kunde kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verwender schriftlich auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verwender in Verzug. |
| IV. | Abnahme |
| 1. | Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Diese kann mündlich erfolgen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verwender von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. |
| V. | Eigentumsvorbehalt |
| 1. | Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verwender aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verwenders. |
| VI. | Sachmangel |
| 1. | Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. |
| VII. | Haftung |
| 1. | Hat der Verwender aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verwender beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. |
| VIII. | Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer |
| Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind beide Parteien berechtigt, bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes eine Anpassung des Bruttokaufpreises auf die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu verlangen. | |
| IX. | Gerichtsstand, anwendbares Recht |
| 1. | Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verwenders. |
| 3. | Für den Abschluss und die Abwicklung aller zwischen dem Kunden und dem Verwender getätigten Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. |